ABC-Inseln - Niederländische Antillen
Bon Bini in der
Karibik
Die ABC-Inseln, das sind Aruba, Bonaire und Curaçao.
Sie liegen ca. 50 km nördlich von Venezuela und somit außerhalb
des Hurrikan-Gürtels. Die Inseln sind ein wahres Paradies für alle
Taucher und Erholungssuchende und bieten ein ideales Kontrastprogramm zu einer
Rundreise durch Südamerika.
Sie können nach Lust und Laune die
Seele baumeln lassen oder Sie fahren mit dem Mietwagen über die Inseln und
entdecken auf diesem Weg einsame, versteckte Buchten.
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- Anhand der folgenden Bausteine
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mit zunehmender Teilnehmerzahl pro Person kostengünstiger. Lassen Sie sich
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Inhaltsverzeichnis
Niederländische Antillen
Geschichte
Die Inseln
wurden Anfang des 16. Jahrhunderts von den Spaniern besetzt, die die Insel
jedoch nur als Ausgangspunkt für ihre Eroberungen in der Karibik und
Südamerika nutzten. Erst die Niederländer entdeckten das reiche
Salzvorkommen auf den Inseln und vertrieben die Spanier.
Heute gleichen die
Inseln mit ihren farbenprächtigen Häusern Klein-Holland, und obwohl
sie dem Niederländischen Königreich angehören, sind sie kein
Teil der Europäischen Union.
Die typisch karibische Lebensart ist
längst auch auf den ABC-Inseln eingekehrt und abends laden die
Strände zu einem Cocktail bei Sonnenuntergang ein.
Sprache
Die offizielle Amtsprache der ABC-Inseln ist Niederländisch. Die
Einheimischen der drei Inseln sprechen eine Kreolsprache
"Papiamentu". Der Wortschatz setzt sich aus dem Spanischen,
Portugiesischen und Niederländischen zusammen.
Elektrizität
Die Netzspannung auf Aruba beträgt 110/130
Volt, 60 Hz, zweipolige Flachstecker. Es ist empfehlenswert, einen Adapter
mitzunehmen.
Zeit
Die Zeitverschiebung zwischen den ABC-Inseln
und Mitteleuropa (MEZ) beträgt minus 5 Stunden in der Winter- und minus 6
Stunden in der Sommerzeit.
Währung
Die Währung auf
Aruba ist der Arubanische Florin (Kurs 1 EUR = ca. 2,38 AFL). Auf Aruba
wird der US Dollar sowie der venezolanische Bolivar weithin als Zahlungsmittel
akzeptiert.
Die Währung auf Bonaire und Curacao ist der
Antillengulden (Kurs 1 EUR = ca. 2,37 ANG).
Einreisebestimmungen
für deutsche Staatsangehörige
Für die überseeischen
Gebiete Niederländische Antillen und
Aruba gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie
für die Niederlande. Reisende müssen einen gültigen Reisepass
besitzen; die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.
Reisen über die USA
[Einreisebestimmungen
für die USA anzeigen]
Jeder Reisende, auch
Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Das
Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens
einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm
der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum
Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA
einreisen, wenn sie:
- im Besitz eines mindestens für die Dauer
des geplanten Aufenthaltes gültigen, regulären (bordeauxroten),
maschinenlesbaren deutschen Reisepasses sind oder einen vor dem 26.10.2006
ausgestellten und nach diesem Datum nicht verlängerten Kinderreisepass,
der ein Foto enthält, besitzen,
- mit einer regulären Fluglinie
oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
- ein Rück- oder
Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz
in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf),
gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in
die USA, vorweisen können und
- im Besitz einer
elektronischen Einreiseerlaubnis sind ("Electronic System for
Travel Authorization" - ESTA -, siehe unten stehende
Erläuterungen).
Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada
oder Mexiko ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms
möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der
Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen
Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur
Teilnahme am "Visa Waiver" Programm begründet keinen
Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über
die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus
einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o. g. Voraussetzungen
nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich - zum
Beispiel wenn Sie:
- vorhaben, in den USA einer bezahlten oder
unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur
vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z. B.
Journalisten),
- den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch
einer Sprachschule),
- an einem Austauschprogramm teilnehmen,
- eine Forschungsarbeit durchführen,
- in den USA heiraten und
dort anschließend wohnen wollen,
- nicht mit einem
regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen
(z. B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien),
- keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende
Erläuterungen)
Das Visum ist bei der zuständigen
US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte
Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere
Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung - wenn sich beispielsweise Ihre
Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert - ist nicht
möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro
der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts
genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen
müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted
until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der
Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht
der 3. Oktober!)
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA
im Rahmen des "Visa Waiver" Programms berechtigen
ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen
Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren
als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe - so genannte
e-Pässe, die einen Chip enthalten) sowie Kinderreisepässe, die vor
dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert wurden und ein
Foto enthalten.
Mit dem vorläufigen (grünen,
höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem
26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass benötigen
Sie ein Visum.
Electronic System for Travel Authorization
(ESTA)
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle
Reisenden, die im Rahmen des "Visa Waiver" Programms (VWP) in die USA
reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet
unter
https://esta.cbp.dhs.gov/
eine elektronische Einreiseerlaubnis ("Electronic System
for Travel Authorization" - ESTA -) einholen. Die Beantragung über
Dritte (z. B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte
Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines
Zeitraums von zwei Jahren.
Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch
vor Ablauf von zwei Jahren eine neue "Travel Authorization" beantragt
werden:
- Wechsel des Reisepasses
- Änderung des
Namens
- Wechsel der Staatsangehörigkeit
- Wechsel des
Geschlechts
- Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular
gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe
hierzu die o. a. ESTA-Webseite)
Die ESTA-Beantragung ist seit
dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die
Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express,
Discover) im Internet.
Die Webseite mit dem elektronischen
Antragsformular ist auch in deutscher und 19 weiteren Sprachen verfügbar.
In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine
Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich
zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise
zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen
Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung
wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die
Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis
mitgeteilt.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag
gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor
Reiseantritt zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen
einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch
bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende
Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten
bleibt.
Generell verweist das zuständige Department of Homeland
Security auf den Vorteil, dass das System für mehr Sicherheit im
Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im
Rahmen des ESTA auch bereits bisher - und zwar auf der Hinreise in die USA -
ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des "Visa
Waiver" Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung
der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten
werden und es nicht - wie in der Vergangenheit - zu unangenehmen und
(z. B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim
Einreiseversuch an der US-Grenze komme.
Weitere Informationen über
ESTA erhalten Sie in deutscher Sprache auf der Webseite der US-Botschaft in
Berlin unter
http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/
und
http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/
Informationen in englischer Sprache sind unter
http://germany.usembassy.gov/visa/vwp/
verfügbar.
Falls Sie versehentlich einen fehlerhaften ESTA-Antrag
abgesandt haben, rät das Department of Homeland Security, einen weiteren
Antrag mit den korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in
der Regel überschrieben werde. Sollte dies nicht zutreffen, wird
empfohlen, eine erläuternde E-Mail an
cbp.esta@dhs.gov
zu senden. Ihre Angaben werden dann manuell überprüft und der
fehlerhafte Antrag ggf. gelöscht. Anschließend können Sie einen
neuen Antrag absenden.
Ausführliche Hinweise zu den
US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Webseite der
US-Botschaft Berlin:
www.us-botschaft.de
(auf deutsch) oder
www.usembassy.de (auf
englisch).
[Einreisebestimmungen
für die USA verbergen]
Einreisebestimmungen für
deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne
dass Tourismus Schiegg hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche
Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des
jeweiligen Ziellandes erteilen.
http://www.auswaertiges-amt.de/
Inhaltsverzeichnis
Niederländische Antillen
Die ABC-Inseln können das ganze Jahr über bereist
werden. Während der Regenzeit gibt es nur kurze, kräftige Schauer.
Hauptsaison ist von November bis April. Im Durchschnitt regnet es z. B.
auf Curaçao nur 5 cm im Jahr.
Die Temperaturen sind das ganze
Jahr über gleichmäßig hoch bei ca. 28 - 30 °C, die
Wassertemperatur liegt bei ca. 26 °C. Der Passatwind sorgt jedoch
stets für eine frische Brise.
Inhaltsverzeichnis Niederländische
Antillen
Bei Einreise von Europa sind keine Impfungen vorgeschrieben, allerdings
empfehlen wir dringend einen Anti-Mücken-Spray mitzunehmen, da die
Moskitos vor allem bei Sonnenuntergang sehr aktiv sind.
Weitere
Informationen finden Sie auf unserer
Reise-Infos Seite.
Inhaltsverzeichnis Niederländische
Antillen
Ab Deutschland,
Österreich und der Schweiz auf die ABC-Inseln und zurück:
| Aruba z. B. mit Lufthansa, KLM, United Airlines, Delta
Airlines | EUR 800 - 1100 |
| Bonaire z. B. mit KLM, Continental, American Airways |
EUR 800 - 1100 |
| Curaçao
z. B. mit KLM, Martinair | EUR 750 - 1100 |
| Specials | ab EUR 600 |
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Airpass-Restriktionen oder fehlenden Stopovers als nachteilig erweisen.
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