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Im Westen an den Pazifik und im Osten an das Karibische Meer
grenzend, bietet Nicaragua eine üppige Natur extremer Kontraste,
Lebensfreude und magische Sagen. Erleben Sie Vulkane, Regenwälder, Lagunen
vulkanischen Ursprungs und die unterschiedlichen Strände der Pazifik- und
Karibikküste. Die Hauptstadt Managua wird von den Einwohnern
"Xolotán" genannt, was "dort, wo es viel Wasser
gibt" bedeutet. Die Stadt liegt in nächster Nähe zur
Pazifikküste und den beiden größten Seen Nicaraguas. Im
Nicaragua-See liegt die größte Süßwassersee-Insel der
Welt: Ometepe. Mit ihren zwei Vulkanen und den zahlreichen Steinstatuen und
Petroglyphen ist sie ein Highlight Nicaraguas. Die Corn Islands, die ca.
70 km vor der Karibikküste liegen, locken mit ihren weißen
Sandstränden und dem türkisblauen Meer.
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Nicaragua ist das größte Land Mittelamerikas. Im Norden grenzt es an Honduras, im Süden an Costa Rica. Im Westen liegt es am pazifischen Ozean und im Osten am karibischen Meer. Der Nicaragua-See, wegen seiner Größe auch "Süßwassermeer" genannt, beherbergt die berühmte Insel Ometepe mit ihren Vulkanen Madeira und Concepción. Die Corn Islands, ca. 70 km vor der Ostküste Nicaraguas, gelten als Perlen der Karibik und sind ideal für einen Bade- und Tauchurlaub. Sie sind von Managua, der Hauptstadt Nicaraguas, und Bluefields leicht mit dem Flugzeug zu erreichen.
In Nicaragua leben ca. 5,68 Millionen Menschen, von denen etwa 90 % in der Pazifikregion und im Managua-Gebiet leben. Die Bevölkerung besteht zu 69,7 % aus Mestizen, sowie kleinere ethnische Gruppen. Die meisten Einwohner des Landes gehören der röm. katholischen Kirche an.
Die Landwirtschaft als wichtiger Wirtschaftszweig ist stark von Klima und Weltmarkt abhängig. Neben wenigen Exportprodukten wie Fleisch, Kaffee und Zucker werden vor allen Dingen Grundnahrungsmittel wie Mais, Reis und Bohnen erzeugt, die der Subsistenzversorgung dienen. Weiterhin ist der Fischfang von Bedeutung.
Nicaragua ist eine Präsidialrepublik. Der Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählt. Seit dem 10. Januar 2007 ist Daniel Ortega der Staatspräsident.
Die Landessprache ist Spanisch, aber vor allem an der Ostküste sprechen die Einwohner auch Englisch.
Die Währung ist der Cordoba (NIO). Ein Cordoba entspricht 100 centavos. Ein Euro entspricht etwa 30 NIO (Stand: September 2009).
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
- 7 Stunden.
In Nicaragua gibt es keine Sommer-/Winterzeitumstellung. Daher
beträgt der Zeitunterschied zu Mitteleuropa im Winter -7 Stunden und im
Sommer -8 Stunden.
110 Volt Wechselspannung,
60 Hertz
Da in Nicaragua amerikanische Blattstecker in Gebrauch sind, sollte
man auf jeden Fall einen Adapter mitführen.
Die Landesvorwahl ist die +505
Mobilfunknetze: GSM 850/GSM 1900
Einen
Roamingpartner gibt es für die Netze von E-Plus, O2, T-Mobile und
Vodafone.
Siehe auch Reiseinformationen auf heise mobil.
Deutsche Touristen benötigen zur Einreise nach Nicaragua ihren deutschen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis und der Kinderreisepass werden anerkannt. Es wird empfohlen, den Kinderausweis auch bei Kindern unter 10 Jahren mit einem Lichtbild versehen zu lassen. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils ist gleichermaßen ausreichend.
Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Minderjährige, die nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, sollten - um Schwierigkeiten von vorne herein zu vermeiden - eine notariell beglaubigte und in die spanische Sprache übersetzte Genehmigung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen ist kein Einreisevisum erforderlich. Bei der Einreise wird jedoch der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit 5,00 US-Dollar.
Die maximale visafreie Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. In der Regel werden zumindest folgende Unterlagen verlangt: Geburtsurkunde, Führungszeugnis des letzten Aufenthaltsstaates in legalisierter Form mit spanischer Übersetzung sowie eine Kaution in Höhe der Kosten eines Rückflugtickets (ca. 1.000,00 US-D).
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am "Visa Waiver" Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des "Visa Waiver" Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am "Visa Waiver" Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich - zum Beispiel wenn Sie:
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung - etwa, wenn sich Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert - ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa Waiver" Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe - so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.
Kinderreisepässe werden zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Falls Ihr Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder gar noch einen Kinderausweis besitzt, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise einen regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des "Visa Waiver" Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov/ eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis ("Electronic System for Travel Authorization" - ESTA -) einholen. Die Beantragung über Dritte (z. B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue "Travel Authorization" beantragt werden:
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller - gemäß Auskunft des zuständigen Department of Homeland Security (DHS) - innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des "Visa Waiver" Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z. B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.
Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie in deutscher Sprache auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta.html und http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta-faqs.html
Informationen in englischer Sprache sind unter http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/ verfügbar.
Hinweis: Falls Sie versehentlich einen fehlerhaften ESTA-Antrag abgesandt haben, rät das Department of Homeland Security, einen weiteren Antrag mit den korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel überschrieben werde. Sollte dies nicht zutreffen, wird empfohlen, eine erläuternde E-Mail an cbp.esta@dhs.gov zu senden. Ihre Angaben werden dann manuell überprüft und der fehlerhafte Antrag ggf. gelöscht. Anschließend können Sie einen neuen Antrag absenden.
Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft Berlin: www.us-botschaft.de (auf deutsch) oder www.usembassy.de (auf englisch).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass Tourismus Schiegg hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Botschaft der Republik
Nicaragua
Leiter: Frau Karla Luzette Beteta Brenes
(Geschäftsträgerin a. i.) Gesandte-Botschaftsrätin
Ort:
Berlin
PLZ: 10557
Telefon: 030-206 43 80
Fax: 030-22 48 78 91
Postadresse: Joachim-Karnatz-Allee 45, 2. OG.
Öffnungszeiten: Mo. - Fr.
09.00 - 13:00 Uhr
http://www.auswaertiges-amt.de/
Umsicht und Vorsicht sind in jedem Land angebracht. An Stoßpunkten mit großen Menschenansammlungen ist vor Langfingern Vorsicht geboten. Daher sollten Reisende Schmuck, größere Mengen an Zahlungsmitteln sowie Dokumente möglichst im Hotelsafe aufbewahren und unsichere Stadtviertel - insbesondere bei Dunkelheit - meiden. Ausweispapiere sollten in Kopie mitgeführt werden.
Nicaragua kann ganzjährig bereist werden. Die Regenzeit ist von Mai bis Oktober mit Temperaturen zwischen 27 °C und 32 °C. Die beste und trockenste Reisezeit ist November bis April mit Temperaturen zwischen 30 °C und 35 °C. Das Klima ist je nach Region unterschiedlich: An der Pazifikküste regnet es selten und ist daher sehr trocken. In zentralen und nördlichen Regionen Nicaraguas ist es durch die Berge und die daraus resultierende Höhe etwas kühler. An der Karibikküste herrscht Regenwaldklima vor.
Leichte, bequeme Kleidung wird empfohlen, Kopfbedeckung und Sonnenbrille zum Schutz gegen starke Sonnenstrahlung. Von November bis Februar kann es morgens und abends etwas kühler sein, darum einen Pullover und eine leichte Jacke mitnehmen. Festes Schuhwerk für Ausflüge in die Natur.
Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch für Reisen nach Nicaragua ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Polio und Diphtherie.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Reise-Infos Seite.
Flug ab Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Nicaragua und zurück, z. B.:
| Frankfurt nach Managua mit Iberia, American Airlines, Lufthansa, Air France, ... | EUR 1.100 - 1.600 |
| Specials | ab EUR 700 |
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