Wir bieten an, Lateinamerika
„individuell zu bereisen“, z. B.
Bahamas
Mehr als nur Traumstrände und türkisfarbenes
Wasser
700 Inseln, einsame Buchten sowie die natürliche
Vielfalt auf jedem einzelnen Eiland! Entdecken Sie die Bahamas am besten beim
Inselhüpfen, denn die Inseln haben weit mehr zu bieten als nur weiße
Traumstrände und türkisfarbenes Wasser. Nutzen Sie während Ihres
Aufenthalts die unzähligen Wassersport- und Freizeitmöglichkeiten,
entdecken Sie die unvergessliche Unterwasserwelt bei einem Tauchgang und
genießen Sie romantische Sonnenuntergänge an den weißen
Traumstränden. Neben einer beeindruckenden Natur bieten die Bahamas Ihnen
aber auch eine reiche historische Vergangenheit mit verschiedenen
Sehenswürdigkeiten aus der Kolonialzeit und interessanten Museen
u. a. zu den Themen Kunst und Piraterie. Wir sind uns sicher, all dies
wird Ihren Bahamas-Urlaub unvergesslich machen. Die ca. 300.000 dort lebenden
Menschen heißen Sie mit ihrer herzlichen Gastfreundschaft gerne
willkommen.
Reiseplanung: Wir maßschneidern Ihre
Reisen
- Anhand der folgenden Bausteine können Sie Ihre Reise
selbst zusammenstellen:
- Sie können nur den Langstreckenflug
buchen bzw. Inlandsflüge, einige Übernachtungen in Hotels oder einen
Mietwagen dazunehmen.
- Ihre Reise maßschneidern wir Ihnen gerne.
Teilen Sie uns einfach Ihre Vorstellungen mit.
Inhaltsverzeichnis
Bahamas
Landeskunde
Lage, Geographie und
Landschaft
Hotel in direkter Strandlage Die Bahamas sind ein Inselstaat im
Atlantik und Teil der westindischen Inseln. Geographisch zählen die
Bahamas zu Mittelamerika. Sie liegen südöstlich der USA und
nordöstlich von Kuba und werden zur Karibik gezählt. Von den 700
Inseln, die zu den Bahamas gehören, sind allerdings nur 30 bewohnt.
Insgesamt umfassen die Bahamas rund 13.939 km², und sie sind das
Zuhause von ca. 300.000 Menschen, wobei mehr als 70 % davon in der
Hauptstadt Nassau (200.000 Einwohner) leben. Die Inselgruppe besteht aus 700
Inseln und 2.400 Korallenriffen, den so genannten „Cays“.
Die wichtigsten Städte des Archipels sind Nassau auf New Providence und
Freeport auf Grand Bahama, welche auch die bevölkerungsreichsten
Städte des Inselstaates sind. Die flächengrößte Insel ist
jedoch Andros mit ca. 5.957 km² und nur knapp 7.386 Einwohnern.
Der höchste Punkt der Bahamas liegt auf Cat Island und ist der Mount
Alvernia, mit einer Höhe von 63 m.
Bevölkerung und Religion
Architektur auf den Bahamas Ca. 85 % der auf den Bahamas
lebenden Menschen sind afrikanischer Herkunft. Etwa 12 % kommen aus Europa
und 3 % aus Asien und Lateinamerika.
Der Inselstaat hat
außerdem eine recht junge Bevölkerung, nur 6 % sind über
65 Jahre alt und rund 26 % sind unter 15 Jahre alt.
Insgesamt ist
die Bevölkerung christlich geprägt. Etwa 67,6 % sind
Protestanten und nur ca. 13,5 % römisch-katholisch.
Ein
großes Problem auf den Inseln der Bahamas ist AIDS. Rund 3,1 % der
15 – 49-jährigen sind mit dem HI-Virus infiziert. Dies entspricht
dem 23. Platz der prozentual am stärksten betroffenen Länder der
Welt.
Die Prognose für ein Bevölkerungswachstum auf den
Bahamas besagt, dass ein Wachstum in den nächsten 30 Jahren praktisch
nicht mehr stattfinden wird. Momentan liegt das Wachstum noch bei ca.
0,77 %.
Die Amtssprache auf den Bahamas ist Englisch. Aufgrund des
Erdbebens auf Haiti im Jahr 2010 stieg die Zahl der Immigranten von Haiti auf
die Bahamas extrem an. Daher ist die zweite Sprache auf den Bahamas auch
haitisches Kreol, welche aber nur von den Einwanderern aus Haiti gesprochen
wird.
Regierung und Währung
Frau am Bahamas-Strand Bis 1973 gehörten die Bahamas zum
britischen Königreich. Am 10. Juli 1973 wurden die Bahamas
unabhängig, jedoch ist die Staatsform immer noch eine parlamentarische
Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist demnach Königin Elizabeth ll. Sie wird
aber durch die Generalgouverneurin Marguerite Pindling vertreten.
Der 10.
Juli ist der Nationalfeiertag der Bahamas.
Die Währung auf den
Bahamas ist der Bahama-Dollar (BSD). Dieser ist mit dem Amerikanischen Dollar
(USD) gleichgestellt. Auf allen Inseln der Bahamas werden sowohl der
Bahama-Dollar als auch der US-Dollar gleichermaßen akzeptiert.
Wirtschaft
Spezialitäten auf den Bahamas Aufgrund von schlechten
Bodenverhältnissen und fehlenden, geeigneten
Bewässerungsmöglichkeiten ist die Landwirtschaft auf den Bahamas
unterentwickelt. Außerdem sind Transporte zwischen den vielen Inseln
schwierig und kostspielig. Die angebauten Lebensmittel dienen deshalb nur dem
Eigenbedarf. Einige wenige modernere Agrarbetriebe bauen Früchte und
Gemüse für den Export an. Dies ist aber eher die Seltenheit. Auch die
Fischerei erfolgt ausschließlich für den Eigenbedarf.
Die
Bahamas sind für ihre günstigen Steuergesetze bekannt. Dies ist einer
der Gründe, warum sich die Bahamas in den letzten Jahren nicht nur zu
einem internationalen Finanzzentrum entwickelt haben, sondern auch mitunter als
Steueroase bezeichnet werden. Seit 2001 wurden jedoch die Gesetze
verschärft, so dass seitdem fast 15 % der Geldinstitute
schließen mussten.
Der wichtigste Flughafen des Inselstaates ist
der Flughafen Nassau Lynden Pindling, welcher in der Nähe der Hauptstadt
Nassau liegt. Aufgrund von schlechten Bodenverhältnissen gibt es auf den
Bahamas keinen Bahnverkehr.
Auf den Bahamas gilt Linksverkehr!
Hotel auf den Bahamas Insgesamt etwa 60 % der
Bevölkerung arbeitet im Tourismus-Sektor. Bedeutend ist dabei vor allem
der Kreuzfahrtmarkt – hier besonders die US-Amerikanischen Passagiere.
Bekannte James-Bond-Filme, wie z. B. Casino Royale und Feuerball, wurden
auf den Bahamas gedreht und locken deshalb auch viele Touristen auf die
Bahamas.
Zeit
Die Zeitverschiebung im Verhältnis zur MEZ
beträgt ganzjährig -6 Stunden.
Elektrizität
Die elektrische Spannung beträgt in den internationalen Hotels
120 Volt/60 Hz. Adapter für Flachstecker (amerikanische Norm)
sind erforderlich. Am besten sollten Sie diese mitnehmen, da Sie vor Ort kaum
zu bekommen sind. Siehe auch unsere
Reise-Infos.
Telekommunikation
Die Landesvorwahl ist die +1-242.
Siehe
auch
Reiseinformationen
auf TechStage.
Inhaltsverzeichnis Bahamas
Einreise
Reisedokumente
Damit Sie auf die
Bahamas reisen können, benötigen Sie einen Reisepass, der bei Abreise
noch mindestens 6 Monate gültig ist. Der Personalausweis wird nicht als
einreisefähiges Dokument anerkannt.
Wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen,
müssen Sie außerdem ein Ticket für den Rück- oder
Weiterflug nachweisen. Wenn Sie mit dem Schiff anreisen, dann bitte den
Reisebeleg mitführen.
Ausreichend Rücklagen ist eine weitere
Bedingung, die Sie erfüllen müssen, damit Sie auf die Bahamas
einreisen dürfen. Diese Rücklagen müssen den Aufenthalt auf den
Bahamas finanzieren (ca. 200 USD pro Tag). Wenn Sie in einer privaten
Unterkunft übernachten, benötigen Sie ein Einladungsschreiben,
welches Ihren Aufenthalt bestätigt. Eine Reservierungsbestätigung vom
Hotel ist erforderlich, wenn Sie in einem Hotel übernachten.
Visum
Deutsche Urlauber sowie Besucher aus Österreich und der
Schweiz benötigen kein Visum! Ein Visum ist erforderlich, wenn der
Aufenthalt länger als 3 Monate andauert. Bei Schweizern ist ein Aufenthalt
von mehr als 8 Monaten visumpflichtig.
Im Flugzeug müssen Sie eine
Immigration Card (Einreiseantrag) ausfüllen. Diese geben Sie bei Ankunft
am Flughafen ab.
Anreise über die USA
Falls Sie über
die USA auf die Bahamas reisen, gelten die Einreisebestimmungen der USA. Hierzu
benötigen Sie ein amerikanisches Visum – ESTA. Dieses erhalten Sie
online unter
https://esta.cbp.dhs.gov/esta/.
[Einreisebestimmungen
für die USA anzeigen]
(Quelle: Auswärtiges
Amt/Stand: April 2018)
Aktuelle Hinweise
EINREISESTOP FÜR
BÜRGER BESTIMMTER STAATEN IN DIE USA
Das Präsidialdekret vom
27. Januar 2017, das Staatsangehörige von Irak, Iran, Syrien, Libyen,
Sudan, Somalia und Jemen für den Zeitraum von 90 Tagen von der Einreise in
die USA ausschließt, ist durch einen Gerichtsbeschluss außer
Vollzug gesetzt. Auch die Neufassung des Dekrets, die am 16. März 2017 die
frühere Fassung ablösen sollte, ist durch einstweilige Anordnung
eines Bundesgerichts kurz vor ihrem Inkrafttreten angehalten worden. Es bleibt
somit zunächst dabei, dass der Einreisestop bis zu einer Entscheidung im
Hauptsacheverfahren nicht angewendet wird.
Ausgenommen von der Regelung
waren aufgrund entsprechender Anwendungsrichtlinien ohnedies:
- Deutsche Staatsangehörige, die zusätzlich eine der vorgenannten
Staatsangehörigkeiten besitzen (sogenannte Doppelstaater), sofern sie mit
ihrem deutschen Pass reisen
- Inhaber einer gültigen Permanent
Resident Card („Green Card“)
Bezüglich weiterhin
geltender Einschränkungen bei der visumfreien Einreise in die USA (Visa
Waiver-Programm) im Zusammenhang mit früheren Reisen nach Irak, Iran,
Syrien, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen wird auf die Ausführungen im
Abschnitt „Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige“ hingewiesen.
Es wird empfohlen, die
Entwicklung der Einreisebestimmungen in den Medien und in den Reise- und
Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zu verfolgen. Reisende
müssen in jedem Fall derzeit mit verstärkten Kontrollen und
Befragungen bei der Einreise rechnen. Ob die Einreise erlaubt wird, steht wie
üblich im Ermessen des jeweiligen US-Grenzbeamten.
Verbindliche
Auskünfte über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in den USA
können in Deutschland nur die Botschaften und Konsulate der USA erteilen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche
Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit
Visum
Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht
zugelassen
Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
Noch
gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1.
Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Visum erforderlich
Anmerkungen:
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters,
benötigt ein eigenes Reisedokument. Das Reisedokument muss für die
gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der
Ausreise aus den USA) gültig sein.
Deutsche
Staatsangehörige nehmen grundsätzlich am Visa Waiver-Programm
der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum
Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA
einreisen, wenn sie:
- im Besitz eines elektronischen Reisepasses
sind (sog. ePass mit integriertem Chip, ausgestellt ab November 2005)
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft
einreisen,
- ein Rück- oder Weiterflugticket (welches –
außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern
– nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig
für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA,
vorweisen können und
- im Besitz einer elektronischen
Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel
Authorization“ – ESTA –, siehe unten stehende
Erläuterungen).
Kinderreisepässe, die nach dem 26.
Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, sowie alle Kinderausweise
sind für die visumsfreie Einreise, also die Teilnahme am Visa
Waiver-Programm für die USA nicht berechtigt.
Kinder, die mit einem
Kinderreisepass oder Kinderausweis reisen, benötigen ein Visum für
die Einreise in die Vereinigten Staaten. Minderjährige benötigen
einen eigenen regulären (elektronischen) Reisepass (e-Reisepass), um am
Visa Waiver-Programm teilnehmen und visumfrei reisen zu können.
Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des
„Visa Waiver“-Programms möglich. Bei Einreise auf dem
Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder
Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA).
Von der Teilnahme am Visa Waiver-Programm ausgeschlossen sind:
- Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak,
Syrien oder Sudan besitzen.
- Reisende, die sich nach dem 01.03.2011
in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen und Somalia aufgehalten
haben (Ausnahmen in ausgesuchten Einzelfällen möglich, vor allem
für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs, die sich
im offiziellen Auftrag der Bundesregierung in diesen Ländern aufgehalten
haben; Abfrage hierzu erfolgt im Rahmen des ESTA-Antrags online).
Betroffenen wird empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA ggf.
Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in
Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum (s. unten) zu beantragen.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am
„Visa Waiver“-Programm begründet keinen Anspruch auf
Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise
trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Bei der visumfreien Einreise
wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten
individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der
Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch
unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich!
Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der
Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen!
Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird
bei der Einreise in den Pass eingestempelt („admitted until
xx-xx-xx“. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der
Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht
der 3. Oktober!)
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen
des „Visa Waiver“-Programms (VWP) in die USA reisen, vor der
beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
https://esta.cbp.dhs.gov/
eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for
Travel Authorization“ – ESTA –) einholen. Die Beantragung
über Dritte (z. B. Reisebüro) ist möglich. Die US-Botschaft
in Berlin warnt auf ihrer Website in diesem Zusammenhang vor nicht
ordnungsgemäß zugelassenen Drittanbietern im Internet, die für
Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von
Anträgen, im Namen von VWP-Reisenden, eine Gebühr erheben. Diese
Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere
Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) noch von der US-Regierung
unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf
irgendeine Weise verbunden. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters
zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA führt zu keiner
Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung.
Die einmal erteilte
Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines
Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den
Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden
vor Reiseantritt zu stellen.
Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8.
September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14,- USD erhoben, die
Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express,
Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte
(z. B. Reisebüro) erfolgen.
Nur bei folgenden
Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel
Authorization“ beantragt werden:
- Wechsel des Reisepasses
- Änderung des Namens
- Wechsel des Geschlechts
- Wenn sich
Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein
zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o. a.
ESTA-Webseite)
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular
ist auch in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel
erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt
sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im
Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten
werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums
an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der
Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung
der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach
einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht
werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit
einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem
neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen
US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise
weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Generell verweist das
zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass
das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein
Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits
bisher – und zwar auf der Hinreise in die USA – ausgefüllt
werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa
Waiver“-Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung
der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten
werden und es nicht – wie in der Vergangenheit – zu unangenehmen
und (z. B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim
Einreiseversuch an der US-Grenze komme.
Weitere Informationen über
ESTA erhalten Sie in deutscher Sprache auf der Webseite der US-Botschaft in
Berlin unter
https://esta.cbp.dhs.gov/esta/
und
https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/
Falls Sie versehentlich einen fehlerhaften ESTA-Antrag abgesandt haben,
rät das Department of Homeland Security, einen weiteren Antrag mit den
korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel
überschrieben werde. Sollte dies nicht zutreffen, wird empfohlen, eine
erläuternde E-Mail an
cbp.esta@dhs.gov
zu senden. Ihre Angaben werden dann manuell überprüft und der
fehlerhafte Antrag ggf. gelöscht. Anschließend können Sie einen
neuen Antrag absenden.
Visum
Wenn Sie die Voraussetzungen
für die Teilnahme am Visa Waiver-Programm nicht erfüllen, ist
grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:
- vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit
nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA
ausgeführten Tätigkeiten, z. B. Journalisten),
- den
Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
- an einem Austauschprogramm teilnehmen,
- eine Forschungsarbeit
durchführen,
- in den USA heiraten und dort anschließend
wohnen wollen,
- nicht mit einem regelmäßig verkehrenden
Beförderungsmittel einreisen (z. B. Segler, Piloten; gilt auch
für Überseeterritorien),
- keine elektronische
Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen)
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem
zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Faustregel:
Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa
Waiver“-Programms berechtigen ausschließlich alle regulären
(bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005
ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten
Reisepässe – sogenannte e-Pässe, die einen Chip enthalten)
sowie Kinderreisepässe, die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem
nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten.
Mit dem
vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass
oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten
Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.
Sollten bei Ihrer
Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer
Rückkehr an das Department of Homeland Security (DHS) wenden. Das DHS hat
ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“
eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und
Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA
ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort
Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie
Abhilfe oder Auskunft erbitten.
Grundsätzlich wird Reisenden
empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale
Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig
mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist
dies Pflicht.
Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen
und zum Visumverfahren finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft Berlin:
www.us-botschaft.de
(auf deutsch) oder
www.usembassy.de (auf
englisch).
Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA
sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen
Auslandsvertretung klären.
Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche
Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu
den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem
der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
[Einreisebestimmungen
für die USA verbergen]
Einreisebestimmungen für
deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne
dass Tourismus Schiegg hiervon unterrichtet wird. Rechtsverbindliche
Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des
jeweiligen Ziellandes erteilen.
https://www.auswaertiges-amt.de/
Inhaltsverzeichnis
Bahamas
Reisezeit und Klima
Strandidylle – Pelican Point Auf den Bahamas herrscht ein
subtropisches Klima, welches durch die Luftsysteme des nordamerikanischen
Kontinents beeinflusst wird. Von den Temperaturen her sind die Bahamas das
ganze Jahr über bereisbar. Die Durchschnittstemperatur im Sommer liegt bei
ca. 28 °C, und im Winter fällt das Thermometer selten unter
20 °C.
Die Wassertemperatur liegt das ganze Jahr über
zwischen 24 und 29 °C. Am meisten Niederschlag fällt in den
Monaten Juni bis Oktober, wobei Juli und August die niederschlagsreichsten
Monate sind. In diesen Zeitraum fällt auch die Hurrikan-Saison.
Die
beste Reisezeit für die Bahamas sind die Monate Dezember bis Juni. Zu
dieser Zeit regnet es am wenigsten und die Gefahr eines Hurrikans ist sehr
gering.
Inhaltsverzeichnis Bahamas
Gesundheit und Impfschutz
Wenn Sie direkt aus der EU
einreisen, benötigen Sie keine speziellen Impfungen.
Weitere
Informationen finden Sie auf unserer
Reise-Infos-Seite.
Inhaltsverzeichnis Bahamas
Flug
Kitesurfen auf den Bahamas Die Bahamas sind per Flugzeug mit
Umstieg in London oder Miami zu erreichen, da es von Deutschland aus kaum
Direktverbindungen nach Nassau gibt. Ab November 2017 fliegt Condor immer
montags von Frankfurt/Main direkt nach Nassau. Der Flug dauert ca.
10,5 Stunden.
British Airways fliegt viermal pro Woche von London
aus nach Nassau. Der Flug dauert ca. 9 Stunden. Zubringerflüge von
verschiedenen Flughäfen in Deutschland nach London sind möglich!
Delta Airlines sowie Air France fliegt mehrmals pro Woche ab Frankfurt/Main
über die USA nach Nassau.
Direkt von den USA aus fliegen zahlreiche
Airlines auf die Bahamas. Daher eignen sich die Bahamas als ideale
Badeverlängerung nach Ihrem USA-Aufenthalt. Stellen Sie uns eine
unverbindliche Anfrage!
Flug ab Deutschland auf die Bahamas und zurück, z. B.:
Nassau mit Air France oder Delta ... | EUR
600 – 1.200 |
Nassau mit Condor ... |
EUR 780 – 1.200 |
Nassau
mit British Airways ... | ab EUR 850 |
Karibik-Flüge:
Erfragen Sie unsere oft günstigeren aktuellen Tagespreise!
Tip: Wir als Lateinamerika- und Nordamerika-Spezialist sind Ihnen gerne
behilflich, Geld zu sparen. Wenn Sie Ihre Flugbuchung mit einem Landprogramm
verbinden, können wir Ihnen oft günstige Flugangebote erstellen.
Inhaltsverzeichnis Bahamas
Weiter zu: Nassau –
die Hauptstadt der Bahamas
