Wir bieten an, Lateinamerika
„individuell zu bereisen“, z. B.
Suriname
„Switi Sranan“ nennen die Einheimischen ihr
Land, was soviel bedeutet wie: Süßes Suriname. Das ehemalige
Niederländische Guyana ist mittlerweile das kleinste unabhängige Land
in Südamerika. Im Laufe des letzten halben Jahrtausends zogen Menschen aus
allen Teilen der Welt an die wilde Nordostküste Südamerikas. Suriname
teilt sich in zwei Gebiete auf: den besiedelten Norden, wo ungefähr zwei
Drittel der Menschen in der Hauptstadt Paramaribo leben, und den Savannen und
Regenwäldern im Süden, die den größten Teil des Landes
einnehmen. Wie auch im Nachbarland Guyana ist hier der Großteil der
Bevölkerung indischer Herkunft – sogenannte Hindustanen. In Suriname
hat sich Dank der Geschichte eine exotische Volksmischung von Indern,
Indonesiern, Kreolen, Chinesen, Libanesen und nicht zuletzt auch der
ursprünglichen Bewohner des Landes, den Indianern ergeben.
In Folge
dessen werden hier etwa 25 verschiedene Sprachen und Dialekte gesprochen.
Landessprache ist trotz allem Niederländisch.
Dieses einzigartige Land
ist noch weitgehend unentdeckt vom Tourismus und großzügig mit
intakter Natur und vielen Reservaten ausgestattet.
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Reiseplanung: Wir maßschneidern Ihre
Reisen
- Anhand der folgenden Bausteine können Sie Ihre Reise
selbst zusammenstellen:
- Sie können nur den Langstreckenflug
buchen, Inlandsflüge, einige Hotelübernachtungen oder einen Mietwagen
dazunehmen.
- Weitere Reisewünsche maßschneidern wir Ihnen
gerne. Teilen Sie uns einfach Ihre Vorstellungen mit.
- Gruppen- und
Incentive-Reisen werden mit zunehmender Teilnehmerzahl pro Person
kostengünstiger. Lassen Sie sich ein Angebot ausarbeiten.
Inhaltsverzeichnis
Suriname
Landeskunde
Land/Landschaft
Suriname liegt im Nordosten Südamerikas. Das Land grenzt im Osten an
Französisch Guyana, im Süden an Brasilien und im Westen an Guyana.
1975 wurde das Land von den Niederlanden in die Unabhängigkeit entlassen.
An den Küstenebenen des Nordens sind unzählige Mangrovenwälder
zu finden, während sich in Richtung Süden die Savannenlandschaften
langsam in hügelige Gebirgsketten verwandeln. Höchste Erhebung in
Suriname ist der Juliana Top (1.250 m) und liegt im Wilhelmsgebirge. Die
Hauptstadt Paramaribo liegt ca. 25 km vom Ufer entfernt. Dort wohnen mehr
als 250.000 Einwohner. Die Stadt ist kultureller und wirtschaftlicher
Mittelpunkt des Landes und wurde auch wegen seiner besonderen Architektur, die
größtenteils aus Holz besteht, bereits 2002 von der UNESCO zum
Weltkulturerbe ernannt. Das Binnenland ist hauptsächlich von
Regenwäldern und zahlreichen Flüssen, die auf bemerkenswerte Weise
miteinander verbunden sind, bedeckt. Der längste Fluss ist der Corantyne.
Er entspringt an der Grenze zu Guyana und Brasilien und mündet
schließlich in den Atlantischen Ozean.
Bevölkerung
Die Einwohnerzahl liegt bei 540.000 Menschen. Davon leben rund 240.000 in
Paramaribo. Der Bevölkerungsmix setzt sich mit 28 % überwiegend
aus Indern, Kreolen (18 %), Javanern (14 %) und den Maroons
(21 %), welche die damals entflohenen Sklaven aus Afrika
repräsentieren, zusammen. Zu den Einwohnern zählen auch die
ansässigen Indianer und Minderheiten von Chinesen sowie Europäer.
Politik
Aktuelles Staatsoberhaupt ist Präsident Dési
Bouterse. Die Parlamentswahlen finden alle fünf Jahre statt. Wichtigste
Parteien sind die DNA (De Nationale Assemblée) und die VVV (Verenigde
Volksvergadering).
Wirtschaft
Das Hauptexportprodukt des Landes
ist der Zucker. Zu den Exportprodukten gehören unter anderem Gold,
Mineralöl, Holz, Reis, Bananen, Fisch und Bauxit. Suriname ist die Nation
mit der achtgrößten Bauxit-Förderung. Die staatliche
surinamische Ölgesellschaft wurde zugunsten der Wirtschaftslage im
Dezember 1980 gegründet. Seitdem sind die Einnahmen für den Staat
gestiegen.
Sprachen
Für die meisten Surinamer ist die
Muttersprache niederländisch. Daneben gilt die Kreolsprache Sranan-Tongo
(ursprüngliche Sprache der Kreolen) oft als Zweitsprache für die
Einheimischen. In weiten Teilen des Landes kann man sich auch recht gut auf
Englisch verständigen.
Religion
Der Großteil der
Surinamer ist christlichen Glaubens (47 %). Die Indonesier sind meist
Moslems (14 %). 22 % der Bevölkerung sind Hindus. Die restliche
Bevölkerung setzt sich aus Atheisten, Juden und verschiedenen
Stammesreligionen zusammen.
Währung
Die Währung in
Suriname ist der Surinam Dollar. In Suriname werden gängige Währungen
in Hotels und den meisten Banken gewechselt. Kreditkarten (American Express,
Mastercard, Visa) werden nur in größeren Hotels, Restaurants und
Geschäften angenommen.
Zeit
Die Zeitverschiebung zwischen
Suriname und Mitteleuropa (MEZ) beträgt minus 4 Stunden in der
Winter- und minus 5 Stunden in der Sommerzeit.
Elektrizität
115 V, 60 Hertz. Trotz des
hauptsächlichen Gebrauchs von europäischen Rundsteckern empfehlen
wir, einen Adapter mitzunehmen.
Telekommunikation
Die
Landesvorwahl ist die +597.
Die nationale Telefongesellschaft Telesur bietet
Faxservice an.
Siehe auch
Reiseinformationen
auf TechStage.
Einreise als Tourist
Visum/Reisedokumente
Für die Einreise nach Suriname
benötigen deutsche Staatsangehörige eine Tourist-Card bzw. ein Visum
(abhängig von der Anzahl der Einreisen ins Land) und einen Reisepass, der
mindestens noch sechs Monate gültig ist. Die Tourist-Card erhalten Sie
gegen Vorlage Ihres Rückflugtickets sowie gegen eine Gebühr von
25 USD vor Ort bei Ankunft am Johan Adolf Pengel International Airport
oder bereits am Flughafen in Amsterdam am Tourist Card Counter. Das Visum kann
bei der Botschaft von Suriname in Amsterdam (De Cuser Straat 11, 1681 CK
Amsterdam, Tel.: +31 20 6426137) beantragt werden.
Ein Personalausweis
reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden mit Lichtbild
anerkannt. Ferner sollte der Reisende im Besitz eines Weiter- oder
Rückflugtickets sein.
An- bzw. Abreise über die USA
[Einreisebestimmungen
für die USA anzeigen]
(Quelle: Auswärtiges
Amt/Stand: April 2018)
Aktuelle Hinweise
EINREISESTOP FÜR
BÜRGER BESTIMMTER STAATEN IN DIE USA
Das Präsidialdekret vom
27. Januar 2017, das Staatsangehörige von Irak, Iran, Syrien, Libyen,
Sudan, Somalia und Jemen für den Zeitraum von 90 Tagen von der Einreise in
die USA ausschließt, ist durch einen Gerichtsbeschluss außer
Vollzug gesetzt. Auch die Neufassung des Dekrets, die am 16. März 2017 die
frühere Fassung ablösen sollte, ist durch einstweilige Anordnung
eines Bundesgerichts kurz vor ihrem Inkrafttreten angehalten worden. Es bleibt
somit zunächst dabei, dass der Einreisestop bis zu einer Entscheidung im
Hauptsacheverfahren nicht angewendet wird.
Ausgenommen von der Regelung
waren aufgrund entsprechender Anwendungsrichtlinien ohnedies:
- Deutsche Staatsangehörige, die zusätzlich eine der vorgenannten
Staatsangehörigkeiten besitzen (sogenannte Doppelstaater), sofern sie mit
ihrem deutschen Pass reisen
- Inhaber einer gültigen Permanent
Resident Card („Green Card“)
Bezüglich weiterhin
geltender Einschränkungen bei der visumfreien Einreise in die USA (Visa
Waiver-Programm) im Zusammenhang mit früheren Reisen nach Irak, Iran,
Syrien, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen wird auf die Ausführungen im
Abschnitt „Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige“ hingewiesen.
Es wird empfohlen, die
Entwicklung der Einreisebestimmungen in den Medien und in den Reise- und
Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes zu verfolgen. Reisende
müssen in jedem Fall derzeit mit verstärkten Kontrollen und
Befragungen bei der Einreise rechnen. Ob die Einreise erlaubt wird, steht wie
üblich im Ermessen des jeweiligen US-Grenzbeamten.
Verbindliche
Auskünfte über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in den USA
können in Deutschland nur die Botschaften und Konsulate der USA erteilen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche
Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit
Visum
Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht
zugelassen
Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
Noch
gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1.
Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Visum erforderlich
Anmerkungen:
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters,
benötigt ein eigenes Reisedokument. Das Reisedokument muss für die
gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der
Ausreise aus den USA) gültig sein.
Deutsche
Staatsangehörige nehmen grundsätzlich am Visa Waiver-Programm
der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum
Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA
einreisen, wenn sie:
- im Besitz eines elektronischen Reisepasses
sind (sog. ePass mit integriertem Chip, ausgestellt ab November 2005)
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft
einreisen,
- ein Rück- oder Weiterflugticket (welches –
außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern
– nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf), gültig
für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA,
vorweisen können und
- im Besitz einer elektronischen
Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel
Authorization“ – ESTA –, siehe unten stehende
Erläuterungen).
Kinderreisepässe, die nach dem 26.
Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, sowie alle Kinderausweise
sind für die visumsfreie Einreise, also die Teilnahme am Visa
Waiver-Programm für die USA nicht berechtigt.
Kinder, die mit einem
Kinderreisepass oder Kinderausweis reisen, benötigen ein Visum für
die Einreise in die Vereinigten Staaten. Minderjährige benötigen
einen eigenen regulären (elektronischen) Reisepass (e-Reisepass), um am
Visa Waiver-Programm teilnehmen und visumfrei reisen zu können.
Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des
„Visa Waiver“-Programms möglich. Bei Einreise auf dem
Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder
Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA).
Von der Teilnahme am Visa Waiver-Programm ausgeschlossen sind:
- Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak,
Syrien oder Sudan besitzen.
- Reisende, die sich nach dem 01.03.2011
in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen und Somalia aufgehalten
haben (Ausnahmen in ausgesuchten Einzelfällen möglich, vor allem
für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs, die sich
im offiziellen Auftrag der Bundesregierung in diesen Ländern aufgehalten
haben; Abfrage hierzu erfolgt im Rahmen des ESTA-Antrags online).
Betroffenen wird empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA ggf.
Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in
Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum (s. unten) zu beantragen.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am
„Visa Waiver“-Programm begründet keinen Anspruch auf
Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise
trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Bei der visumfreien Einreise
wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten
individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der
Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch
unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich!
Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der
Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen!
Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird
bei der Einreise in den Pass eingestempelt („admitted until
xx-xx-xx“. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der
Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht
der 3. Oktober!)
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen
des „Visa Waiver“-Programms (VWP) in die USA reisen, vor der
beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
https://esta.cbp.dhs.gov/
eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for
Travel Authorization“ – ESTA –) einholen. Die Beantragung
über Dritte (z. B. Reisebüro) ist möglich. Die US-Botschaft
in Berlin warnt auf ihrer Website in diesem Zusammenhang vor nicht
ordnungsgemäß zugelassenen Drittanbietern im Internet, die für
Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von
Anträgen, im Namen von VWP-Reisenden, eine Gebühr erheben. Diese
Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere
Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) noch von der US-Regierung
unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf
irgendeine Weise verbunden. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters
zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA führt zu keiner
Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung.
Die einmal erteilte
Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines
Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den
Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden
vor Reiseantritt zu stellen.
Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8.
September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14,- USD erhoben, die
Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express,
Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte
(z. B. Reisebüro) erfolgen.
Nur bei folgenden
Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel
Authorization“ beantragt werden:
- Wechsel des Reisepasses
- Änderung des Namens
- Wechsel des Geschlechts
- Wenn sich
Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein
zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o. a.
ESTA-Webseite)
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular
ist auch in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel
erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt
sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im
Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten
werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums
an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der
Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung
der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach
einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht
werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit
einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem
neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen
US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise
weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Generell verweist das
zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass
das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein
Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits
bisher – und zwar auf der Hinreise in die USA – ausgefüllt
werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa
Waiver“-Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung
der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten
werden und es nicht – wie in der Vergangenheit – zu unangenehmen
und (z. B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim
Einreiseversuch an der US-Grenze komme.
Weitere Informationen über
ESTA erhalten Sie in deutscher Sprache auf der Webseite der US-Botschaft in
Berlin unter
https://esta.cbp.dhs.gov/esta/
und
https://de.usembassy.gov/de/visa/esta/
Falls Sie versehentlich einen fehlerhaften ESTA-Antrag abgesandt haben,
rät das Department of Homeland Security, einen weiteren Antrag mit den
korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel
überschrieben werde. Sollte dies nicht zutreffen, wird empfohlen, eine
erläuternde E-Mail an
cbp.esta@dhs.gov
zu senden. Ihre Angaben werden dann manuell überprüft und der
fehlerhafte Antrag ggf. gelöscht. Anschließend können Sie einen
neuen Antrag absenden.
Visum
Wenn Sie die Voraussetzungen
für die Teilnahme am Visa Waiver-Programm nicht erfüllen, ist
grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:
- vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit
nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA
ausgeführten Tätigkeiten, z. B. Journalisten),
- den
Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
- an einem Austauschprogramm teilnehmen,
- eine Forschungsarbeit
durchführen,
- in den USA heiraten und dort anschließend
wohnen wollen,
- nicht mit einem regelmäßig verkehrenden
Beförderungsmittel einreisen (z. B. Segler, Piloten; gilt auch
für Überseeterritorien),
- keine elektronische
Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen)
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem
zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Faustregel:
Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa
Waiver“-Programms berechtigen ausschließlich alle regulären
(bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005
ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten
Reisepässe – sogenannte e-Pässe, die einen Chip enthalten)
sowie Kinderreisepässe, die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem
nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten.
Mit dem
vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass
oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten
Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.
Sollten bei Ihrer
Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer
Rückkehr an das Department of Homeland Security (DHS) wenden. Das DHS hat
ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“
eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und
Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA
ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort
Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie
Abhilfe oder Auskunft erbitten.
Grundsätzlich wird Reisenden
empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale
Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig
mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist
dies Pflicht.
Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen
und zum Visumverfahren finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft Berlin:
www.us-botschaft.de
(auf deutsch) oder
www.usembassy.de (auf
englisch).
Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA
sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen
Auslandsvertretung klären.
Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche
Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu
den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem
der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
[Einreisebestimmungen
für die USA verbergen]
Einreisebestimmungen für
deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne
dass Tourismus Schiegg hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche
Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des
jeweiligen Ziellandes erteilen.
Honorargeneralkonsul der Republik
Suriname
Leiter: Herr Edwin Matt, Honorargeneralkonsul
Ort:
München
PLZ: 80336
Telefon: 089-55 33 63
Fax: 089-59 70 64
Postadresse: Adolf Kolping-Straße 16
Öffnungszeiten: Mo. –
Sa. 08:00 – 12:00 Uhr
https://www.auswaertiges-amt.de/
Sicherheit
Durch die Stabilität der politischen Lage kann
die Sicherheit im Allgemeinen gewährleistet werden. Trotzdem sollten
menschenleere Straßenzüge, Slumbezirke sowie Parkbesuche gemieden
werden. Es wird empfohlen, sich nicht eigenständig außerhalb der
Touristenzentren zu bewegen. Besichtigungen in das Landesinnere sollten nur mit
einer Reiseleitung durchgeführt werden. Beachten Sie die Sicherheitsregeln
und vermeiden Sie Nachtfahrten. Tragen Sie keinen auffällig teuren Schmuck
und bewahren Sie die Wertsachen am besten im Hotelsafe auf.
Inhaltsverzeichnis
Suriname
Reisezeit und Klima
Das Klima ist
tropisch und liegt so gut wie nie unter 20 °C. Die
Höchsttemperaturen sind bei 35 °C.
Die Regenzeit erfolgt
zweimal im Jahr: einmal von Dezember bis Februar (kleine Regenzeit) und ein
weiteres Mal von April bis August (große Regenzeit). Da es in der
Regenzeit häufig zu Überschwemmungen kommen kann, ist die beste
Reisezeit die Trockenzeit im März sowie von September bis November.
Inhaltsverzeichnis
Suriname
Gesundheit und Impfschutz
Im
Landesinneren besteht Malariagefahr, daher wird eine Malaria Prophylaxe
empfohlen. Bei Einreise aus sogenannten gelbfiebergefährdeten Gebieten
sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein. Für Kurzreisen nach
Suriname empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie.
Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus
empfohlen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Reise-Infos Seite.
Inhaltsverzeichnis Suriname
Flug
Ab Deutschland, Österreich und der Schweiz nach
Suriname und wieder zurück z. B.:
Paramaribo mit KLM | EUR 990 –
1.900 |
Specials | ab EUR
800 |
Tip: „Knüller-Angebote“
können sich als nachteilig erweisen. Verknüpfen Sie deshalb den
Langstreckenflug immer mit der Inlands-Reiseplanung. Wir als
Lateinamerika-Spezialist sind Ihnen gerne behilflich, Geld zu sparen.
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Inhaltsverzeichnis
Suriname
Verbindungsbaustein auf
Curaçao
Curaçao Die Direktflüge von Amsterdam nach
Paramaribo bzw. zurück finden nicht täglich statt. Alternativ
können Sie via Curaçao, der größten Insel der
Niederländischen Antillen – zugehörig zu den ABC-Inseln –
fliegen. So können Sie eine Rundreise in Suriname optimal mit einer
Badeverlängerung auf einer karibischen Insel kombinieren und dort die
letzten Tage am Strand entspannen und die Seele baumeln lassen.
Gerne sind
wir Ihnen bei der Reiseplanung behilflich und organisieren Ihnen Transfers,
Ausflüge und Hotels für Ihren Verbindungsbaustein auf dem Hin- oder
Rückflug Ihrer Suriname-Reise.
Preise sowie
nähere Informationen zur Insel finden Sie unter
Reiseziele
ABC-Inseln/Curaçao.
Inhaltsverzeichnis Suriname
Mietwagen und Hotels
finden Sie bei den Links. So
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[Mietwagen
Suriname] [Mietwagen-Anfrage]
[Hotel-Anfrage]
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